Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs-, Coaching-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen von Cura Process GmbH gegenüber Spitex- und Inhouse-Spitexbetrieben (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots, einer Offerte oder eines Mandatsvertrags zustande. Art, Umfang und Dauer der Dienstleistung werden individuell vereinbart und richten sich nach den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebs.
Cura Process GmbH erbringt ausschliesslich beratende, begleitende und unterstützende Leistungen. Sämtliche fachlichen, betrieblichen und rechtlichen Entscheidungen sowie die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben verbleiben jederzeit beim Auftraggeber. Cura Process GmbH übernimmt keine gesetzliche, medizinische oder operative Gesamtverantwortung für den Betrieb des Auftraggebers. Nicht Bestandteil der Dienstleistungen sind juristische Beratungen, rechtsverbindliche Prüfungen, medizinische Diagnosen sowie die Vertretung gegenüber Behörden.
Die Verrechnung erfolgt je nach Umfang, Komplexität und Dauer der Leistung auf Stundenbasis, pauschal oder projektbezogen gemäss separat vereinbartem Tarifblatt. Zusätzliche Konditionen (z.B. Zuschläge ausserhalb regulärer Zeiten, Dringlichkeitszuschläge, Wegpauschale von CHF 0.80/km) werden im Angebot ausgewiesen. Für Einsätze an Wochenenden oder Feiertagen wird ein Zuschlag von 25 % verrechnet. Es gilt eine Mindestbuchung von 1 Stunde pro Einsatz. Alle Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern Cura Process GmbH mehrwertsteuerpflichtig ist. Cura Process GmbH ist aktuell nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder projektbezogen. Rechnungen sind innert 14 Tagen netto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist Cura Process GmbH berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahnspesen in Rechnung zu stellen. Pauschalangebote werden individuell schriftlich vereinbart.
Beide Parteien können ein laufendes Mandat unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen, sofern nicht anders vereinbart. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilsmässig verrechnet. Kurzfristige Terminabsagen durch den Auftraggeber (z.B. innerhalb von 24 Stunden) können mit dem vereinbarten Stundensatz verrechnet werden.
Cura Process GmbH erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Schäden, die aus Entscheidungen oder Handlungen des Auftraggebers selbst resultieren, übernimmt Cura Process GmbH keine Haftung, da die operative und rechtliche Verantwortung stets beim Auftraggeber verbleibt.
Cura Process GmbH behandelt sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Unterlagen sowie Betriebs-, Mitarbeitenden- und Klientendaten streng vertraulich und ausschliesslich im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder sofern eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Die geltenden Datenschutzbestimmungen (insb. DSG) werden eingehalten.
Im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Konzepte, Richtlinien und Dokumentationen dürfen vom Auftraggeber im eigenen Betrieb genutzt und angepasst werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Nutzung ausserhalb des eigenen Betriebs bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Cura Process GmbH.
Cura Process GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Cura Process GmbH in Biel/Bienne, Kanton Bern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.